
Unter Funktionstraining versteht man ein am Krankheitsbild orientiertes Bewegungstraining, welches nach Gesichtspunkten der Anatomie und der funktionellen Bewegungslehre entwickelt und zusammengestellt wurde.
Funktionstraining kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für Ihren Arzt. Der behandelnde Arzt verordnet Funktionstraining bei medizinischer Notwendigkeit. In der Regel für eine Laufzeit von 12 Monate. Die Dauer eines Trainingseinheit betrifft 30 Minuten.
Es besteht aber die Möglichkeit mit einer Zuzahlung an die 45 Minuten Gruppe teil zu nehmen (Effektiver!)
>> Anmeldebogen für Funktionstraining-trockengymnastik
Bei Pausen über 6 Wochen muss eine Bescheinigung vom Arzt vorgelegt werden, ansonsten verliert die Verordnung Ihre Gültigkeit und und wird abgebrochen.
